Mittwoch, 17. Dezember 2025, 12:30 bis 15:00 Uhr
Hotel Bellevue Palace Bern
Alle Fahrzeuge, unabhängig von ihrem Antrieb, sollen zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur beitragen. Die Mineralölsteuern werden heute beim Tanken automatisch entrichtet. Halterinnen und Halter von Elektrofahrzeugen, die einen Drittel aller Neuzulassungen ausmachen, sollen künftig einen gleichwertigen Beitrag leisten. Die Einnahmen daraus sollen analog verwendet werden. Dies macht eine Anpassung der Bundesverfassung notwendig.
"Abgabe auf Elektrofahrzeugen: Langfristige Finanzierung der Strasseninfrastruktur und deren Bedeutung für Bundeskasse, Verkehrsinfrastrukturen und öV"
Jedes dritte neu zugelassene Auto läuft bereits elektrisch. Die Strasseninfrastruktur ist auf Bundesebene nutzerfinanziert, wobei die grössten Einnahmequellen die Mineralölsteuer und der Mineralölsteuerzuschlag sind. Die Einnahmen fliessen in den Nationalstrassen- und Agglomerations-verkehrsfonds (NAF) sowie in die Spezialfinanzierung Strassenverkehr. Die Reserven des NAF könnten bis in ein paar Jahren drastisch zusammenschrumpfen, weil der steigende Elektroverkehr keine Abgaben auf Benzin und Diesel zahlt. Deshalb soll neu eine Abgabe auf Elektrofahrzeugen eingeführt werden. Die Ertragsausfälle können durch eine solche gleichwertige Besteuerung von Elektrofahrzeugen kompensiert werden. Damit wird das bisherige Einnahmeniveau gesichtet und das bewährte Nutzerprinzip fortgeführt: Die Strasseninfrastruktur wird durch jene finanziert, die sie nutzen.
Welche Varianten zur Erfassung der Abgabe ist zu bevorzugen – Fahrleistung oder Ladestrom? Und was für Auswirkungen wird die Ersatzabgabe auf die Bundeskasse sowie den öV haben? Zu diesen und weiteren Fragen werden wir zunächst ein Inputreferat hören. Danach wird der Moderator einige Fragen in einem hochkarätigen Panel diskutieren und auch Fragen aus dem Publikum vertiefen können.